Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der A.J. Hauptstadt Parkettleger GmbH

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen im Parkett- und Bodenlegerhandwerk.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Die Ausführung erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

3. Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Die Leistungen entsprechen den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN- und ATV-Vorschriften.
3.2 Sofern ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Ausführung nach der VOB/B.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat die Untergründe in einem belegereifen Zustand bereitzustellen (trocken, eben, tragfähig).
4.2 Arbeitsbereiche müssen frei zugänglich, vollständig geräumt und besenrein sein.
4.3 Strom und ggf. Wasser sind bauseits kostenlos bereitzustellen.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet.

5. Ausführungsbedingungen

5.1 Für die Verarbeitung gelten folgende klimatische Bedingungen:

  • Temperatur: 19°C bis 24°C (optimal ca. 20°C)
  • Luftfeuchtigkeit: 40 % bis 65 %

5.2 Bei erheblichen Abweichungen von diesen Bedingungen kann keine Gewähr für das Arbeitsergebnis übernommen werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inklusive Transport und Verpackung.
6.2 Erschwerte Anlieferungen werden gesondert berechnet.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 8 Werktagen ohne Abzug zahlbar.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt Forderungen aus einer Weiterveräußerung in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab.

8. Ausführungsfristen und höhere Gewalt

8.1 Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen.
8.2 Hierzu zählen insbesondere Lieferengpässe, Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen.
8.3 Bei erheblichen Verzögerungen sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

9. Abnahme und Gefahrübergang

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen.
9.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.
9.3 Eine Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
9.4 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht wirksam die VOB/B vereinbart wurde.
10.2 Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, Pflege oder ungeeignete klimatische Bedingungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
10.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

11. Arbeiten im Bestand

Bei Arbeiten im Bestand kann es trotz sorgfältiger Ausführung zu geringfügigen Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen kommen.
Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

12. Naturprodukt Holz

Holz ist ein natürlich gewachsener Werkstoff. Farbunterschiede, Astanteile und Strukturabweichungen stellen keine Mängel dar, sondern sind typische Eigenschaften.

In der gewählten Sortierung sind entsprechende natürliche Merkmale zulässig und stellen keinen Mangel dar, sofern sie den vereinbarten Eigenschaften entsprechen.

13. Streitbeilegung

Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter
www.hauptstadtparkettleger.de/datenschutz abrufbar.

15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

15.1 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.
15.2 Es gilt deutsches Recht.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.